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Private Placement in Solarparks

Nachrangdarlehen im Photovoltaik-Markt als Private Placement

 

Die Kapitalanlage bietet für Investoren eine nachhaltige Möglichkeit in den boomenden Markt der Solarparks zu investieren

Die Solarbranche entwickelt sich in den letzten Jahren rasant, die weltweit politisch gewünschte Dekarbonisierung in den Industrienationen schreitet mit Tempo voran. Die Solarenergie ist ein Hauptträger des energetischen Umbaus weltweit, die Nachfrage ist daher unverändert riesig. Bis 2026 soll die weltweite Kapazität für regenerative Energie gegenüber 2020 um mehr als 60% steigen.

Das Privateplacement in Form eines Nachrangdarlehens dient zur Finanzierung der Projekt- und Planungsphase bis hin zur Baugenehmigung.

 

Merkmale der Vermögensanlage

  • bis zu 24 Monaten Laufzeit
  • Zins 6,75% – 7,75%
  • Patronatserklärung der Muttergesellschaft
  • Anbieter mit eigenem Geld investiert
  • Projekt(e) stehen fest, kein Blind-Pool
  • Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt

Bei einem mit qualifiziertem Nachrang versehenen Darlehen tragen Sie als Darlehensgeber ein (mit-)unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Ihre Forderungen auf Rückzahlung des Darlehensbetrages und auf Zinszahlung im Rahmen eines mit qualifiziertem Rangrücktritt versehenen Darlehensvertrages begründen unmittelbare, nachrangige sowie unbesicherte Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers, die eine vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre enthalten. Zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung des Darlehensnehmers im Sinne des § 19 Abs. 2 InsO sowie für den Fall der Durchführung eines Liquidationsverfahrens wird gem. § 39 Abs. 2 InsO hinsichtlich sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche des Darlehensgebers aus dem Darlehensvertrag mit qualifiziertem Rangrücktritt – einschließlich der Ansprüche auf Rückzahlung und Verzinsung des Darlehensbetrages – ein Rangrücktritt in der Weise vereinbart, dass die Ansprüche erst nach sämtlichen Ansprüchen und Forderungen aller bestehenden und zukünftigen (nicht nachrangigen) Gläubiger des Darlehensnehmers zu befriedigen sind. Ihre Forderungen können nur aus künftigen Jahresüberschüssen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freien Vermögen, das nach Befriedigung aller anderen Gläubiger der Darlehensnehmerin verbleibt, beglichen werden. Dies hat zur Folge, dass die Rückzahlung des Darlehensbetrages und die Zahlung des Darlehenszinses dauerhaft ausbleiben können. Dies kann wiederum zum Totalverlust des investierten Kapitals führen.

Wichtige Hinweise

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

Die auf dieser Internetseite abrufbaren Informationen stellen keine Anlageberatung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie stellen kein Angebot im Sinne der gesetzlichen Vorgaben dar. Anleger sollten ihre Anlageentscheidung auf die Prüfung des gesamten Verkaufsprospekts zu dieser Vermögensanlage stützen. Die vollständigen Angaben zu dieser Vermögensanlage sind einzig dem Verkaufsprospekt zu entnehmen, der insbesondere die Struktur, Chancen und Risiken dieser Vermögensanlage beschreibt sowie den im Zusammenhang mit dieser Vermögensanlage abzuschließenden Vertrag enthält. Der Verkaufsprospekt und der mit der Emittentin abzuschließende Vertrag sind alleinige Grundlage für den Erwerb dieser Vermögensanlage.

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Thorsten Wippel – Kapitalmanagement

Kontakt:
Telefon: 06238 7594092
Mobil: 0177 3314575

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Rieslingstraße 1
67229 Gerolsheim